Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen aller Sach- und Dienstleistungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der entsprechenden Transport- und Personalkosten.
Geringfügige Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.
Gewichtsabweichungen bleiben auf ein Minimum beschränkt.
Bestecke, Gläser, Geschirr, Warmhaltegeräte, Platten usw. bleiben Eigentum der Metzgerei Stürmer.
Fehlmengen oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Empfänger überprüft die Lieferung bei Übergabe auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift auf dem entsprechenden Lieferschein. Ab diesem Zeitpunkt trägt er für die ihm ausgehändigten Gegenstände und Waren bis zur Rückgabe an die Metzgerei Stürmer die alleinige Verantwortung.
Übriggebliebene Speisen und Getränke, die der Kunde weiter verwerten möchte, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür muss der Kunde Sorge tragen.
Gegen einen kleinen Aufpreis erledigen wir für Sie auch sämtliche Aufräumarbeiten.
Diese sind leider nicht in den Büfett- und Getränkepreisen enthalten.

Wir sind ein mittelständischer Handwerksbetrieb, deshalb sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen, die 1% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz liegen, berechnet.
Bestätigte Aufträge können bis spätestens 7 Werktage vor Liefertermin storniert werden.
Bei Aufträgen über 800,–
€ und Unterschreitung der Stornierungsfrist behalten wir uns vor, 10% der Auftragssumme zu berechnen.

Gelieferte Waren sind unverzüglich vom Kunden zu kontrollieren. Eventuelle Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu notieren. Beanstandungen durch Dritte werden von der Firma Metzgerei Stürmer nicht anerkannt. Sollte erst nach Abnahme der Waren eine Beanstandung eintreten, muss diese sofort einem Verantwortlichen der Firma Metzgerei Stürmer angezeigt werden. Wird trotz Aufforderung zur Abhilfe die Beanstandung nicht beseitigt, hat der Kunde diese innerhalb von 3 Werktagen nochmals schriftlich gegenüber der Firma Metzgerei Stürmer zu erheben. Andernfalls gilt die Lieferung und Leistung als einwandfrei entgegengenommen. Durch die Übernahme durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Verschlechterung, Verminderung und Beschädigung auf den Kunden über. Dies schließt die Haftung gegenüber Dritten ein.
Da wir nur marktfrische Lebensmittel verarbeiten, behalten wir uns vor, bei gravierenden Einkaufs-Preisschwankungen unsere Preise anzugleichen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Mit Erscheinen dieser Lieferbedingung verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main, Januar 2009